TVL 9a Stufe 2 mit Master-Abschluss?
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Master-Abschluss im Fach Biologie, ich arbeite als Technische Assistenten in einem Institut. In der Beschreibung stand, dass es für diese Stelle bevorzugt ist, einen Master-Abschluss zu haben! Trotzdem haben sie mich in die TVL 9(a) Stufe 2 eingruppiert! Ich will wissen, ob das richtig ist, denn meine Arbeit ist viel mehr als Technische Assistentin!
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#2

Dann nimmt man die Stelle nicht an und bewirbt sich auf Stellen mit E13 oder E14.
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#3

Die Frage ist, welche Tätigkeiten Dir übertragen wurden. Du müsstest Deine Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen beschreiben, damit diese bewertet werden können.
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#4

Und grundlegend: Ist im Arbeitsvertrag überhaupt die Anwendung des TV-L (vollumfänglich) vereinbart worden?
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#5

Im Vertrag steht nur, dass ich als technische Assistentin eingestellt bin, aber ich arbeite in echt als wissenschaftliche Mitarbeiterin, da ich muss Publikationen lesen, Projekt selber führen. Ich arbeite Vollzeit und im Arbeits-Vertrag steht nur, dass ich nach TVL bin in der Gruppe 9. In der Lohnabrechnung steht, dass ich bin TVL 9(a) Stufe 2!
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#6

Entscheidend ist, ob eine Formulierung wie folgende (oder ähnlich) im Arbeitsvertrag aufgenommen wurde:

"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) und den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung."

Da Sie geschrieben haben, dass Sie in einem "Institut" arbeiten, ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass dieses nicht "originär" in den Geltungsbereich des TV-L fällt. Das beträfe ansonsten grundsätzlich nur die Bundesländer oder Arbeitgeberverbände, die der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) angehören.

Wenn der TV-L nicht zur Anwendung kommt, vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer halt im jeweiligen Einzelfall das Entgelt. Dieses kann dann durchaus in Höhe einer Entgeltgruppe eines nicht zur Anwendung kommenden Tarifvertrages sein.
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#7

Primär ist erstmal welche Tätigkeiten der Arbeitgeber übertragen hat. Oft ist der direkte Vorgesetzte nicht dazu befugt höherwertige Aufgaben zu übertragen. Dann lassen sich daraus keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber begründen.

Daneben wäre darzulegen, dass 50% der Arbeitsvorgänge Tätigkeiten sind für die ein wissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich ist.

Die die E9a des technischen Assistenten keinen sonstigen Beschäftigten kennt könnten es ggf. auch Aufgaben der E9b sein die zur Eingruppierung in die E9a führen.

"muss Publikationen lesen"
Das gehört regelmäßig zu den Aufgaben einer technischen Assistenten. Insbesondere in den höheren Entgeltgruppen (also nicht E6/E7).

"Projekt selber führen"
Da kommt es auf das Projekt an.

Man kann mit dem Vorgesetzten über eine höhere Eingruppierung sprechen. Eine Eingruppierungsklage ist zumindest nach dem bisher vorgetragenen nicht erfolgsversprechend. Deshalb bleibt die Empfehlung sich auf eine Tätigkeit im Bereich E13 zu bewerben.
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