TV-V EG 11.4.4: Wann ist Bauleitung besonders schwierig?
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Hallo zusammen,
ich bin derzeit in EG 9 TV-V eingruppiert und arbeite als Planer und Baubeauftragter für Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze. Ich bearbeite Netzbau-, Netzumbau-, Netzumlegungs- und Netzerweiterungsmaßnahmen von der Planung bis zur Abnahme und Abrechnung.
Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem:
  • Trassen- und Variantenplanung,
  • Erstellung von Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen,
  • Bauleitung und Bauüberwachung,
  • Koordination von Tiefbau, Rohrbau, Netzbetrieb, Gemeinden und Behörden,
  • Festlegung von Einbindungen, Umschlüssen, Provisorien und Notversorgungen,
  • Arbeiten an bestehenden und teilweise in Betrieb befindlichen Netzen,
  • Prüfung von Aufmaßen, Nachträgen und Rechnungen,
  • Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation.
Die Projekte liegen regelmäßig bei etwa 300.000 bis 800.000 Euro. Dabei betreue ich mehrere Maßnahmen parallel. Besondere Anforderungen entstehen zum Beispiel durch Gasumschlüsse, Trinkwasserhygiene, Spülung und Desinfektion, Pumpen- und Fallleitungen, hohe Druck- und Temperaturverhältnisse bei Wärmeleitungen sowie beengte Trassen mit mehreren Fremdleitungen.
Ich prüfe deshalb, ob meine Tätigkeit unter EG 11.4.4 TV-V fällt:
„Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz.“
Ver.di konnte mir bislang leider keine klare Definition nennen, wann eine Bauleitung als „besonders schwierig“ gilt. Mir wurde empfohlen, hierzu selbst beim DVGW oder AGFW nach technischen Nachweisen zu suchen, was ich bei einer tariflichen Eingruppierungsfrage sehr schade finde.
Daher meine Fragen:
Welche Merkmale wurden bei euch als „besonders schwierig“ anerkannt? Welche Unterlagen oder technischen Kriterien eignen sich als Nachweis? Gibt es bekannte Stellenbewertungen oder Vergleichsfälle aus anderen Stadtwerken?
Vielen Dank für eure Erfahrungen.
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