TV-L vs TVöD
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Ihrer Tabelle müssten Festangestellte mit einem wissenschaftlichen Hochschulstudium oder Master mindestens in E13 eingruppiert werden.
Laut Google bin ich auf dem DQR-Niveau 8. Da ich bis vor einem halben Jahr in der freien Wirtschaft tätig war, wundert es mich, dass ich als Quereinsteigerin in Vertretung an Schulen mit TV-L E10 bzw E11 abgespeist werden soll.
Wie sieht das in Berlin, Hamburg und Bremen an den Musikschulen aus? Ist EG9b nach TVöD genauso niedrig wie TV-L E10?
Mit freundlichen Grüßen
S. P.
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#2

"laut Ihrer Tabelle müssten Festangestellte mit einem wissenschaftlichen Hochschulstudium oder Master mindestens in E13 eingruppiert werden."
Das sagt die Tabelle nicht. Sondern um eine Entgeltgruppe E13 bekommen zu können ist in der Regel ein wissenschaftlichen Hochschulstudium (Uni-Diplom oder Master) erforderlich. Man kann aber mit Master auch in der E1 sein, wenn man nur solche Aufgaben übertragen bekommt, die zu einer Eingruppierung in die E1 führen.

" wundert es mich, dass ich als Quereinsteigerin in Vertretung an Schulen mit TV-L E10 bzw E11 abgespeist werden soll.."
Ohne einschlägigem Staatsexamen als Lehrer ist das erstmal plausibel. Die Eingruppierung hängt auch vom Bundesland und den Details der Qualifikation ab. Die Angabe DQR ist da völlig sinnfrei, weil diese in den Tarifverträgen den öffentlichen Dienstes nicht herangezogen wird.

" Ist EG9b nach TVöD genauso niedrig wie TV-L E10?"
E9b ist niedriger als TV-L E10
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