TV-L: Entgeltberechnung für Teil des Monats (Teilzeit)
#1

Hallo zusammen,

wie genau berechnet sich das Entgelt, wenn man (z.B. nach der Elternzeit) unter dem Monat in Teilzeit wieder anfängt zu arbeiten?

z.B. Beginn am 25.01.2022 an 4 Tagen in der Woche zu jew. 6 Stunden.
Wie hoch wäre das Entgelt dann für Januar?

Vielen Dank im Voraus!
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#2

7/31 * das was man für einen Gesamtmonat bekommen würde. Bei 24 h/Woche müsste man noch schauen was im jeweiligen Bundesland Vollzeit ist.
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#3

Ok vielen Dank! 
In Bayern sind es 40 Std.
Dann gilt praktisch:
Tabellenentgelt * 24/40 * 7/31

Wann gilt denn §24 Abs. 3 Satz 2:
Tabellenentgelt/(4,348*40) * 24 ?
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#4

(06.01.2022, 19:11)Gast schrieb:  Wann gilt denn §24 Abs. 3 Satz 2:
Tabellenentgelt/(4,348*40) * 24 ?

Von dieser Vorschrift sind insbesondere folgende Tatbestände erfasst:
  •     Arbeitnehmer bleibt unentschuldigt oder anlässlich eines Arbeitskampfes dem Dienst fern,
  •     Arbeitnehmer wird von der Arbeit freigestellt (z. B. zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten), ohne dass nach § 29 TV-L ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht,
  •     Arbeitnehmer bleibt der Arbeit fern, und zwar ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, weil ihm kurzfristig nach § 29 Abs. 3 Satz 2 TV-L Arbeitsbefreiung gewährt worden ist.
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#5

Danke!
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