TV-L 10 ohne Studium möglich?
#1

Guten Tag,
ich beabsichtige, mich auf eine Position zu bewerben, die in TV-L Entgeltgruppe 10 zugeordnet ist. Unter Voraussetzungen ist angegeben: Hochschulstudium oder Bachelor. Ich habe leider nicht studiert, stamme auch nicht aus der Verwaltung, sondern aus der freien Wirtschaft. Ich kann „nur“ einen IHK Abschluss mit einer bestimmten Fachrichtung vorweisen, der mittlerweile gleichgestellt ist auf Bachelor Niveau. Kann mir jemand sagen, ob eine Bewerbung unter diesen Voraussetzungen überhaupt Sinn macht oder ich die Voraussetzungen erst gar nicht erfülle?

Vielen Dank für eure Hilfe
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#2

Die E10 im TV-L kann auch ohne Studium erreicht werden. Wenn allerdings in der Ausschreibung ein Studium gefordert wird ist dafür ein IHK-Abschluss kein Ersatz. Es handelt sich auch nicht um eine Gleichstellung. Soweit es ein öffentlicher Arbeitgeber ist, wäre er im weiteren Stellenbesetzungsverfahren an seine Ausschreibund gebunden. Wenn dort ein Studium zwingende Voraussetzung ist, dann kann er nicht jemanden ohne Studium einstellen. Wenn es ein anderer Arbeitgeber ist der den TV-L anwendet, dann kann er auch Personen auswählen, welche nicht der Stellenausschreibung entsprechen.
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#3

Kommt auf die konkrete Ausbildung und die antizipierte Stelle an.

Im Verwaltungsbereich ist es schwierig, wenn du dich z.B. als Betriebswirt/Fachwirt (IHK) auf eine Verwaltungsstelle bewirbst - hier muss entweder der Verwaltungsfachwirt oder ein entsprechendes Bachelorstudium vorhanden sein.
Aber es gibt auch Stellen, z.B. im Controlling / Rechnungswesen, wo du mit deinem Abschluss eventuell eine Chance hättest.

Also maßgeblich ist das, was in der Stellenbeschreibung gefordert wird.
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#4

Vielen Dank für eure Antworten. So steht es in der Ausschreibung:

Bildungsabschluss
Das bringst Du mit:
Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom-FH) der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen oder vergleichbarer Studienrichtung mit Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung.

Ich dachte da ja nach neuem Qualifikationsrahmen die IHK Fortbildung auf dem selben Niveau ist, also gleichgestellt mit Bachelor-Abschluss. Ich bin geprüfte Personalfachkauffrau / Bachelor Professional of Human Resources Management.

In der Ausschreibung steht:
Die Eingruppierung ist von den individuellen Bildungsabschlüssen abhängig und daher bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 10 TV-L möglich.

Was ich so interpretieren würde, dass eine Einstellung möglicherweise doch erfolgen könnte, jedoch unter E 10.
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#5

Dann ist für die Stelle wohl die Laufbahnbefähigung erforderlich und die erhält man nur durch ein spezielles Verwaltungsstudium, üblicherweise im Rahmen eines dualen Bachelorstudiums an einer Verwaltungshochschule. Alternative Studiengänge sind Public Management oder öffentliche Verwaltung, die ebenfalls auf die Laufbahnbefähigung ausgerichtet sind.

Die nicht-akademischen Alternative zu diesem Studium ist der Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang 2), eine spezielle Verwaltungsfortbildung. Der IHK-Abschluss ist jedoch nicht hiermit vergleichbar, da der Verwaltungsfachwirt bzw. das erforderliche Studium einen besonderen Fokus auf rechtliche Inhalte setzt.

Wenn die Stelle z.B. im HR-Bereich angesiedelt ist, geht es viel um Arbeits- und Dienstrecht (Beamtenrecht), wofür das Verwaltungsstudium ausgelegt ist.

Wenn im Stellenangebot allerdings auch der Ausdruck "oder mit vergleichbarer Ausbildung" steht, könnte eine Chance bestehen. Wenn nur Studium die Voraussetzungen erfüllt, dann muss ein Studienabschluss vorliegen.
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#6

(04.02.2024, 23:19)AndreasRegen schrieb:   Ich dachte da ja nach neuem Qualifikationsrahmen die IHK Fortbildung auf dem selben Niveau ist, also gleichgestellt mit Bachelor-Abschluss. Ich bin geprüfte Personalfachkauffrau / Bachelor Professional of Human Resources Management.

In der Ausschreibung steht:
Die Eingruppierung ist von den individuellen Bildungsabschlüssen abhängig und daher bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 10 TV-L möglich.

Was ich so interpretieren würde, dass eine Einstellung möglicherweise doch erfolgen könnte, jedoch unter E 10.

Hängt wie gesagt davon ab, ob in der Ausschreibung nur Studienabschluss, also ein Hochschulstudium, die Voraussetzungen erfüllt oder ob offene Ausdrücke wie "vergleichbare Ausbildung" enthalten sind. Im letzteren Fall könnte dann eine Einstellung möglich sein, wenn dann wahrscheinlich unter EG 10. 

Aus den geposteten Angaben konnte ich bisher nur das Studium als Voraussetzung herauslesen, weswegen ich es so interpretieren würde, dass man mit einem Verwaltungsstudium die EG 10 bekommen würde, und mit einem "fachfremden Hochschulabschluss", z.B. in BWL, dann eine Einstellung unter oder gleich EG 10 möglich wäre. Allerdings wäre hier auch wieder ein akademischer Hochschulabschluss notwendig.
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#7

Danke für eure Hilfe. Der Zusatz mit vergleichbarer Ausbildung ist leider nicht angegeben, dann habe ich mit meiner Bewerbung keine Chance
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#8

Ich bin Personalerin im ÖD mit TV-L Anwendung. Die E10 erfordert ein Hochschulstudium. Ein Bachelor professional ist kein Bachelor in dem Sinn, nicht gleichwertig und auch nicht gleichgestellt. Da gibt es entsprechende Rechtssprechungen. 

(04.02.2024, 23:19)AndreasRegen schrieb:  Vielen Dank für eure Antworten. So steht es in der Ausschreibung:

Bildungsabschluss
Das bringst Du mit:
Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom-FH) der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen oder vergleichbarer Studienrichtung mit Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung.

Ich dachte da ja nach neuem Qualifikationsrahmen die IHK Fortbildung auf dem selben Niveau ist, also gleichgestellt mit Bachelor-Abschluss. Ich bin geprüfte Personalfachkauffrau / Bachelor Professional of Human Resources Management.

In der Ausschreibung steht:
Die Eingruppierung ist von den individuellen Bildungsabschlüssen abhängig und daher bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 10 TV-L möglich.

Was ich so interpretieren würde, dass eine Einstellung möglicherweise doch erfolgen könnte, jedoch unter E 10.
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#9

"Ich bin Personalerin im ÖD mit TV-L Anwendung. Die E10 erfordert ein Hochschulstudium. "

Aber leider ohne Kenntnis des Tarifvertrags.
Man kann als Arbeitgeber entscheiden, dass man für eine E10 Stelle eine Hochschulstudium verlangt. Man sollte aber nicht lügen und sagen, dass dies der Tarifvertrag erzwingt.

Man sollte sich mal E9b Fallgruppe 2 im Abschnitt "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" anschauen. Die steht neben der Fallgruppe 3 und sind Basis für die darauf aufbauenden Entgeltgruppen. Also kein Zwang im Tarifvertrag für ein Hochschulstudium. Das kann man auch in jedem Kommentar nachlesen.
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#10

(18.10.2024, 17:14)Gast schrieb:  Ich bin Personalerin im ÖD mit TV-L Anwendung. Die E10 erfordert ein Hochschulstudium.

Gerade im TV-L ohne entsprechender Prüfpflicht, ist diese Aussage eine katastrophal falsche Aussage.
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