EG 10 ohne Studium
#1

Wäre eine Eingruppierung in EG 10 auch ohne Studium möglich, wenn die Aufgaben die Anforderungen der EG erfüllen?
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#2

(14.03.2024, 13:39)Gast schrieb:  Wäre eine Eingruppierung in EG 10 auch ohne Studium möglich, wenn die Aufgaben die Anforderungen der EG erfüllen?

Grundsätzlich ja. Je nach Abschnitt der Entgeltordnung ist dies ggf. am Status als sonstiger Beschäftigter "die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben“ gekoppelt. Ohne die gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen kommt es ggf. zu einer Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe.
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