TV Covid
#1

Hallo zusammen,

Ich habe bereits in einigen Beiträgen gelesen, dass es in diesem Forum einige Kollegen gibt, die von Kurzarbeit auf Basis des TV Covid betroffen sind.

Ist hier jemandem bekannt, ob aktuell Klagen dagegen anhängig sind oder bereits erste Urteile gefällt wurden?

Liebe Grüße
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#2

War der nicht bis Ende des Jahres befristet und gilt jetzt gar nicht mehr?
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#3

Der Geltungszeitraum wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. (Siehe Ergebnispapier letzte Tarifrunde bzw. veröffentlichter konsolidierter Tarifvertrag)
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#4

Unabhängig von der Befristung/Verlängerung, habe ich bisher keine Urteile den TV-COVID betreffend finden können.

Deshalb würde es mich interessieren, ob mir jemand auf die Sprünge helfen könnte. Interessant wären auch erfolglose Klagen (und deren Klagebegründung)
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#5

Ich habe bisher auch keine Entscheidungen gesehen. In einem anderen Forum wurde erwähnt, dass es eine Klage gibt. Da geht es um einen Fall wo das die gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld nicht vorlagen.

Daneben wird teilweise vertreten, dass der Tarifvertrag keine wirksame Regelung zur Kürzung des Entgelts enthält. Also selbst bei Kurzarbeit nach TV Covid der volle Entgeltanspruch nach TVöD bestehen bleibt. Ob dazu jemand schon Klage erhoben hat entzieht sich meiner Kenntnis.
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