TV ATZ § 5 Abs.7 Abfindung wegen Rentenabschlag
#1

Hallo,
am 31.05.2016 habe ich die Altersteilzeit im Blockmodell beendet und erhalte seit 01.06.2016 Rente.
Nach §5, Abs. 7 TV ATZ, der die Grundlage meines Altersteilzeitvertrages bildet, den ich 2008 geschlossen hatte, bekomme ich eine Abfindung wegen Rentenabschlags. Der Modus der Berechnung ist mir klar, 9,3% Rentenabschlag entspricht 31 Monate x 5% = 155% vom letzten Bruttoentgelts. Aber von welchem? Von dem Entgelt, das mir zuletzt während der Altersteilzeit gezahlt wurde oder von dem Entgelt, dass ich zuletzt vor Beginn der Altersteilzeit hatte?
Ich interpretiere den § so, dass das Letztere in Frage kommen müsste.
Wie seht ihr das? Hat jemand bereits eine solche Abfindung erhalten und wie war da die Ausgangslage zur Berechnung?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten. Icon_razz 
Mai 1953
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Steuerpflicht einer Abfindung ?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers