Finde keine klare Antwort!
Da dürfte der TVPöD und nicht der TVöD Anwendung finden. Dann kein Anspruch.
Da lese ich unter §12 - Entgeltfortzahlung in anderen Fällen!
Praktikanten haben Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung ihres Entgelts (§8 Abs.1)
unter derselben Voraussetzung wie die Beschäftigten des Arbeitgebers!
Das würde eigentlich bei den Regenerationstagen zutreffen!!!