21.04.2022, 19:53
Sehr geehrte Damen und Herren
Ist es richtig, dass im Falle der Beschäftigung im öffentlichen Dienst als Erzieherin (TVöD) bei der Notwendigkeit des Bezugs von Krankengeld, der Arbeitgeber regelhaft einen Krankengeldzuschuss leistet. Oder muss man das als Arbeitnehmer abklären?
Vielen Dank im Voraus
Ist es richtig, dass im Falle der Beschäftigung im öffentlichen Dienst als Erzieherin (TVöD) bei der Notwendigkeit des Bezugs von Krankengeld, der Arbeitgeber regelhaft einen Krankengeldzuschuss leistet. Oder muss man das als Arbeitnehmer abklären?
Vielen Dank im Voraus