TVöD - Eingruppierung Empfangsmitarbeiter
#1

Guten Tag,

ich arbeite als Empfangsmitarbeiter in einem Krankenhaus, eingestuft ist die Tätigkeit in E 2.
Im Folgenden liste ich unsere Aufgaben auf:
  • Telefondienst: Erteilung von formellen Informationen, Vergabe von Besuchsterminen, Verbinden und Weiterleiten von Telefonaten, bei Schockraum die Bereitschaftsdienste anrufen. 
  • Auskünfte für Besucher & Patienten: Aufsicht des Eingangsbereichs. Wo ist etwas, Wegbeschreibung, Wie erreicht man wen. Kontrolle der Corona Testzertifikate für Besucher. Aufpassen, dass alle FFP II Maske tragen.
  • Brandschutzzentrale: Wir betreuen die Brandschutzzentrale, hierauf wurden wir speziell geschult.
  • Schrankendienst / Schließung von Türen: Wir haben die Bedienzentrale für die Parkplatzschranke, das Rolltor in die Notaufnahme und Schließzentrale für alle Außentüren, inkl Kameraüberwachung. Außerdem kommen die Notrufe der Aufzüge bei uns an.
  • Verwaltung: Wir benutzen das Patientenverwaltungsprogramm, das Bettenbelegungsprogramm, Verwaltung, Ansprechpartner für Patiententelefone und Telefonkarten, (in unserem Bundesland gibt es noch zusätzlich eine landesweite Plattform, in der man sich bei keinerlei freien Betten oder Überlastung abmelden kann, sodass die Rettungswagen nicht weiter zu uns kommen - dieses Programm benutzen wir auch), Emails beantworten bzw. an die richtige Person weiterleiten. Kassiertätigkeiten, Kassenabschluss zum Schichtwechsel, Quittungen schreiben, Schlüsselverwaltung / Protokoll, Telefone von Kollegen im Home Office werden von uns umgeleitet.

Ansonsten landet die Post bei uns, Laborproben werden von uns weitergegeben, Laborkuriere bestellen, Desinfektionsständer im Eingangsbereich kontrollieren, wir geben Kopfhörer raus, bekommen die technischen Störmeldungen angezeigt. Ausgabe der Sauerstoffflaschen.

Grundsätzlich finde ich die Tätigkeit vielseitig, alleine dass wir mit so vielen verschiedenen Programmen arbeiten und sieben Bildschirme haben, zudem kommen ständig neue Aufgaben dazu.

Mein Gefühl sagt mir, dass die Stelle mindestens in E3 eingruppiert werden sollte, vielleicht auch E4? 
Was meinen Sie dazu?
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#2

Ja, im TVöD VKA sehe ich Dich in Entgeltgruppe 4.

Zum einen dürfte es sich um schwierige Tätigkeiten nach Fallgruppe 2 handeln. Bei der Vielzahl von Aufgaben ist doch mit Sicherheit eine Einarbeitungszeit von 2-3 Monaten erforderlich, oder?

Und auch mindestens 1/4 gründliche Fachkenntnisse der Fallgruppe 1 sehe ich als gegeben an.
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#3

Ich würde sagen E2-E3.

"in der man sich bei keinerlei freien Betten oder Überlastung abmelden kann, sodass die Rettungswagen nicht weiter zu uns kommen - dieses Programm benutzen wir auch"
Ihr trefft eigenverantwortlich alleine die Entscheidung über die Schließung des Krankenhauses für Notfälle? Dann könnte es mehr als E3 sein.
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#4

Guten Morgen,

vielen Dank für eure Einschätzung!

Wir werden nach TVöD - K bezahlt.
Für die Brandmeldezentrale haben wir eine extra Schulung, für die verschiedenen spezifischen PC-Programme auch.
Ansonsten wird man nach einem Monat für die ersten Schichten alleine eingeteilt, immer tagsüber, dass noch andere im Haus sind, die helfen könnten.
Nach dem zweiten Monat, gibt es gar keine Doppelbesetzung mehr.

Mit der Fachkenntnis ist das so eine Sache, was ist das konkret? Das wir die verschieden PC-Plattformen bedienen können , sind das schon Sachkenntnisse? Dass wir die Corona Regeln kennen und die Gäste hierauf kontollieren? Sind das schon Fachkenntnisse?


"in der man sich bei keinerlei freien Betten oder Überlastung abmelden kann, sodass die Rettungswagen nicht weiter zu uns kommen - dieses Programm benutzen wir auch"
Ihr trefft eigenverantwortlich alleine die Entscheidung über die Schließung des Krankenhauses für Notfälle?

Nein, wir bestimmen nicht selbst, wann die Abteilungen Notfälle nicht aufnehmen.
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#5

Also ich schätze die Kenntnisse, die Ihr für einige Eurer Tätigkeiten braucht, als Fachkenntnisse ein. Bei Fachkenntnissen handelt es sich nicht zwingend um Rechtsvorschriften. Es können auch sonstige Bestimmungen technischer oder organisatorischer Art sein.

Da die Einarbeitung über 4 Wochen dauert, ist die Entgeltgruppe 3 n.m.M. auf jeden Fall gegeben. Und man kann m.E. auch argumentieren, dass die Einarbeitung 2 Monate gedauert hat, was wiederum für Entgeltgruppe 4 spricht (schwierige Tätigkeiten).

Dazu 2 Fragen:

a) Gebt Ihr eigentlich Daten in Programme oder auf Karteikarten ein oder lest Ihr "nur" ab?

Denn: "Die Führung von Karteien oder elektronischen Dateien, die nach technischen oder wissenschaftlichen Merkmalen geordnet sind oder deren Führung die Kenntnis fremder Sprachen voraussetzt, sind der Entgeltgruppe 4 Fallgruppe 1 Teil I der Entgeltordnung zuzuordnen." (aus der Kommentierung des Bundesverwaltungsamtes zum TVöD Bund).

b) An welchen Stellen müsst Ihr bei Euren Tätigkeiten eigene Überlegungen anstellen? Oder kann Euer Arbeitgeber argumentieren, dass alles nach einem gewissen Schema abläuft?
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#6

Guten Morgen,

a) Gebt Ihr eigentlich Daten in Programme oder auf Karteikarten ein oder lest Ihr "nur" ab?

Wir führen das Telefonverzeichnis, hier werden neue Daten von uns eingegeben. (nur wir können das anwenden)
Wir erfassen die von uns vergebenen Besuchstermine in der Patientenverwaltung.
Wie führen die Systemabmeldungen der Notaufnahme oder der Stationen durch (auf ärztliche Anweisung, müssen hier mit der Klinikdirektorin Rücksprache halten. Nur wir dürfen das Programm bedienen).
Wir erstellen den Notfalldienstplan (haben die Dienstpläne aller Abteilungen und tragen die außerordentlichen Dienste zusammen).
Protokollieren die Ausgabe von Schlüsseln.
Führen das Kassenbuch (Unversicherte müssen bar zahlen, das tun sie bei uns), laden den Patienten Geld auf ihre Telefone.

>>>weiß nicht, ob das zu ihrer Frage passt. (=

b) An welchen Stellen müsst Ihr bei Euren Tätigkeiten eigene Überlegungen anstellen? Oder kann Euer Arbeitgeber argumentieren, dass alles nach einem gewissen Schema abläuft?
Grundsätzlich sind viele Arbeitsabläufe standardisiert.
Manchmal möchten unsere Ärzte, Fachärzte anderer Disziplinen sprechen, beispielsweise um einen Patienten verlegen zu können. ("Verbinden Sie mich bitte mit einem Herzchirurg aus der Region"). Hier muss ich dann Kliniken recherchieren und anrufen.

Bezüglich der strengen Besuchsauflagen, was Corona angeht: hier müssen wir auch manchmal über Ausnahmen entscheiden, falls der entsprechende Patient beispielsweise im Sterben liegt).
Da letztendlich alles, was nicht ganz konkret irgendwo zugeordnet werden kann, bei uns landet, muss man schon oft spontan improvisieren.
Die externen Anrufe sind natürlich auch oft problembelastet: "Mein Mann ist von der Couch gerutscht und ich kann ihn selbst nicht wieder hochheben!" ,"Unsere Oma wurde heute mit dem Krankenwagen abgeholt, wir wissen nicht, wo sie ist, können Sie uns helfen", "Meine Frau ist schwanger und blutet stark, was könnte das heißen? Was sollen wir jetzt tun?" - hier speziell haben wir keine vorbereiteten Arbeitsschritte. Oftmals auch niemanden, der für sowas zuständig ist.
Auch die direkten menschlichen Begegnungen mit Angehörigen, aber auch mit Patienten, Patienten weinen zum Beispiel.
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#7

Es spricht viel dafür, dass in Deinem Fall beide Fallgruppen der Entgeltgruppe 4 erfüllt sind. Aber Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge.

Gut ist, dass Du schon Vieles dokumentiert hast. Das würde ich so fortführen.

Ich würde in eine Gewerkschaft eintreten und mit dieser dann das weitere Vorgehen abstimmen.
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#8

Ohweih, am Ende bin ich sprachlich vollkommen aus dem Ruder gelaufen

Vielen Dank für deine Einschätzung, ich werde das mal im Team besprechen und vielleicht sollten wir es als erstes mal mit dem Betriebsrat probieren?
Ich schon länger in einer Gewerkschaft, aber in der GEW, hierfür wäre die Verdi sicherlich vorteilhafter.

Ich habe auch versucht zu recherchieren, ob es Fälle gibt, wo eine Höhergruppierung durchgesetzt werden konnte, leider habe ich nicht wirklich was gefunden.

Liebe Grüße
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#9

Da Du ja bereits in einer Gewerkschaft bist, würde ich erstmal diese um eine rechtliche Einschätzung bitten. Anschließend würde ich zum Betriebsrat gehen, um eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber anzustreben.

Vom Gefühl her würde ich aber sagen, dass es hier auf eine Klage hinausläuft, zumindest, wenn Ihr die Entgeltgruppe 4 erzielen wollt. Der Arbeitgeber hat wie mir scheint dem Empfang immer weitere Tätigkeiten übertragen, ohne zu bedenken, dass sich die Wertigkeit der Stelle damit verändert.
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