Hallo Zusammen,
ich arbeite im vierten Jahr bei einem freien Anbieter der Eingliederungshilfe für Menschen mit Sucht- und/oder Psychischer Erkrankung.
Wie würde die Tätigkeit nach TVÖD Sue eingestuft werden?
Mein Abschluss ist Bachelor d. Sozialwissenschaften.
Danke und Grüße
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Moin,
die Eingruppierung würde sich im TVöD nach den übertragenen Tätigkeiten und dem erreichten Bildungsabschluss. Mit den dazu gegebenen rudimentären Informationen kann die Frage nicht beantwortet werden. Wenn Tätigkeiten nach Protokollnotiz 12 a) und/oder g) auszuüben sind und der in S 12 verlangte Bildungsabschluss mit staatlicher Anerkennung vorliegt, dann wäre es bis zu S 12.
VG 1887
Hallo,
vielen Dank für die erste Einschätzung. Der erreichte Bildungsabschluss ist ein deutscher Hochschulabschluss (Bachelor).
Ich habe mir das Protokoll angeschaut und meine Tätigkeiten sind wie folgt:
12.
a) Beratung von Suchtmittel-Abhängigen;
e) Tätigkeiten in der Unterstützung/Assistenz von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, bei denen in mindestens vier der neun Lebensbereiche im Sinne von § 118 SGB IX nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe vorliegen;
g) Tätigkeiten in der Unterstützung/Assistenz von Menschen mit multiplen psychosozialen Beeinträchtigungen
Hiermit wäre eine Einstufung in S12 zulässig, korrekt?