28.09.2025, 23:52
Hallo zusammen,
ich habe mich am 1. September bei der Kreisverwaltung (Sachbearbeitung Verwaltung, ausgeschrieben mit TVöD-VKA EG 5) beworben und am 17. September die Einladung zum Gespräch erhalten.
In meinem Lebenslauf ist ersichtlich, dass ich über 20 Jahre einschlägige Verwaltungserfahrung habe (u. a. fast zwei Jahrzehnte bei ABB, dort zuletzt auf EG-10-Niveau). Außerdem bringe ich Projekt-/Organisationspraxis, Trainer-Erfahrung und eine Ersthelfer-Qualifikation mit.
Kernfrage:
Ist es tarifkonform, mich nur in EG 5 (und ggf. niedrige Stufe) zu führen, obwohl einschlägige Berufserfahrung vorliegt?
Nach meinem Verständnis gilt im TVöD-VKA:
– Ist bei meiner Laufbahn eine direkte Stufenzuordnung mind. Stufe 3 (oder höher) in EG 5 zwingend?
– Wäre aus eurer Erfahrung ggf. auch eine Eingruppierung in EG 6/EG 8 begründbar (Tätigkeitsmerkmale!), oder zumindest die Anrechnung förderlicher Zeiten?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Konstantinos
ich habe mich am 1. September bei der Kreisverwaltung (Sachbearbeitung Verwaltung, ausgeschrieben mit TVöD-VKA EG 5) beworben und am 17. September die Einladung zum Gespräch erhalten.
In meinem Lebenslauf ist ersichtlich, dass ich über 20 Jahre einschlägige Verwaltungserfahrung habe (u. a. fast zwei Jahrzehnte bei ABB, dort zuletzt auf EG-10-Niveau). Außerdem bringe ich Projekt-/Organisationspraxis, Trainer-Erfahrung und eine Ersthelfer-Qualifikation mit.
Kernfrage:
Ist es tarifkonform, mich nur in EG 5 (und ggf. niedrige Stufe) zu führen, obwohl einschlägige Berufserfahrung vorliegt?
Nach meinem Verständnis gilt im TVöD-VKA:
Zitat:Nach § 16 Abs. 2 TVöD-VKA und der BAG-Rechtsprechung muss einschlägige Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden (mindestens Stufe 2, nach 3 Jahren in der Regel Stufe 3); ein Start in Stufe 1 trotz langjähriger Erfahrung wäre nicht tarifkonform.Vor diesem Hintergrund:
Das betrifft die Stufe innerhalb der EG, nicht automatisch eine höhere Entgeltgruppe.
– Ist bei meiner Laufbahn eine direkte Stufenzuordnung mind. Stufe 3 (oder höher) in EG 5 zwingend?
– Wäre aus eurer Erfahrung ggf. auch eine Eingruppierung in EG 6/EG 8 begründbar (Tätigkeitsmerkmale!), oder zumindest die Anrechnung förderlicher Zeiten?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Konstantinos