TVÖD EG5 Frage zur Eingruppierung nach TVöD (Anerkennung Berufserfahrung)
#1

Hallo zusammen,
ich habe mich am 1. September bei der Kreisverwaltung (Sachbearbeitung Verwaltung, ausgeschrieben mit TVöD-VKA EG 5) beworben und am 17. September die Einladung zum Gespräch erhalten.
In meinem Lebenslauf ist ersichtlich, dass ich über 20 Jahre einschlägige Verwaltungserfahrung habe (u. a. fast zwei Jahrzehnte bei ABB, dort zuletzt auf EG-10-Niveau). Außerdem bringe ich Projekt-/Organisationspraxis, Trainer-Erfahrung und eine Ersthelfer-Qualifikation mit.
Kernfrage:
Ist es tarifkonform, mich nur in EG 5 (und ggf. niedrige Stufe) zu führen, obwohl einschlägige Berufserfahrung vorliegt?
Nach meinem Verständnis gilt im TVöD-VKA:
Zitat:Nach § 16 Abs. 2 TVöD-VKA und der BAG-Rechtsprechung muss einschlägige Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden (mindestens Stufe 2, nach 3 Jahren in der Regel Stufe 3); ein Start in Stufe 1 trotz langjähriger Erfahrung wäre nicht tarifkonform.
Das betrifft die Stufe innerhalb der EG, nicht automatisch eine höhere Entgeltgruppe.
Vor diesem Hintergrund:
– Ist bei meiner Laufbahn eine direkte Stufenzuordnung mind. Stufe 3 (oder höher) in EG 5 zwingend?
– Wäre aus eurer Erfahrung ggf. auch eine Eingruppierung in EG 6/EG 8 begründbar (Tätigkeitsmerkmale!), oder zumindest die Anrechnung förderlicher Zeiten?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Konstantinos
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#2

"– Ist bei meiner Laufbahn eine direkte Stufenzuordnung mind. Stufe 3 (oder höher) in EG 5 zwingend?"
Nein. Zu prüfen ist einschlägige Berufserfahrung nicht irgendwelche Berufserfahrung.

" Wäre aus eurer Erfahrung ggf. auch eine Eingruppierung in EG 6/EG 8 begründbar (Tätigkeitsmerkmale!"
Nur wenn man entsprechende Aufgaben übertragen bekommt. Wenn man sich auf eine E5 Stelle bewirbt wird man grundsätzlich auch so eingruppiert werden. Wenn man E6 oder E8 anstrebt muss man sich auf entsprechende Stellen bewerben. Mit entsprechend mehr Konkurrenz und ggf. anderen Anforderungen an die geforderte Qualifikation. Daneben ist ggf. noch zu betrachten welche formale Qualifikation vorliegt. Die kann je nach Bundesland Einfluss auf die Eingruppierung haben bzw. genauer einer höheren Eingruppierung entgegen stehen. Allerdings würde man im Ergebnis über eine Zulage vergleichbar bezahlt werden.

"oder zumindest die Anrechnung förderlicher Zeiten?"
Über die kann man verhandelt. Ggf. muss man dafür das Einstellungsangebot in E5 Stufe 3 bzw. ggf. 1 ablehnen und erklären nur für eine höhere Stufe zu kommen. Ob man damit Erfolg hat hängt vom potentiellen Arbeitgeber und der Bewerbungssituation ab.
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#3

Vielen Dank.

Einschlägige Berufserfahrung ist vorhanden. Bin seit 1996 in den angeboteten Bereichen der Jobbeschreibung tätig. Eine Stufeneingruppierung müsste diskutierbar sein.

Danke nochmals für die klare Antwort.

Mfg
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