TVÖD - Ausübung einer Tätigkeit mit höherer Entgeltgruppe
#1

Ich bin in E6/1, besetze aber seit 6 Monaten eine Stelle die mit E8 dotiert ist. Habe ich das Recht auf eine Höhergruppierung nach E8?
Danke für eine Antwort!
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#2

Hat man dir Aufgaben nach E8 dauerhaft übertragen. Bzw. was meinst du mit "ich habe eine Stelle die mit E8 dotiert ist"?
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#3

Ja - meine Aufgaben sind dieselben wie bei meinen Kollegen. Wir alle haben eine Stelle, die im Stellenplan mit E8 gekennzeichnet ist.
Manche meiner Kolleginnen werden jedoch mit E9a bezahlt, da die Stellen vorher mit E9a auch im Stellenplan vorgesehen waren.
Nun sind alle als "Soll Vergütung" auf E 8.
Ich habe meine Stelle seit dem 01.05. und möchte nach der Einarbeitungszeit (6 Monate) nun auch nach E 8 bezahlt werden. Meine Chefin befürwortet das auch, aber die Personalabteilung sieht hier keinen Automatismus vor.
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#4

Dann geht das Personalreferat offensichtlich nicht davon aus, dass man dir Aufgaben nach E8 übertragen hat. Stellenpläne etc. sind unerheblich. Gibt es bei euch Arbeitsplatzbeschreibungen? Ist deine (auch hinsichtlich der Zeitanteile) identisch mit den Kollegen.
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#5

Ja - alles identisch. Nur meine Erfahrung ist geringer, aber das drückt sich auch bei der "Erfahrungsstufe" aus....
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#6

Wenn man dir die gleiche Aufgaben übertragen hat bist du von Anfang an in der E8. Hast du Kopien der verschiedenen Arbeitplatzbeschreibungen? Dann schriftich die Bezahlung nach E8 einfordern (auch rückwirkend) und später ggf. Klage einreichen. Allerdings sind die meisten Arbeitgeber umsichtig genug nicht Aufgaben nach E8 zu übertragen wenn sie nach E6 bezahlen wollen. Um was für Tätigkeiten geht es?
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