Sind Kinderpfleger:innen laut tariflicher Eingruppierung befähigt und/oder verpflichtet, Entwicklungsberichte in völliger Eigenverantwortung also federführend zu schreiben oder ist dies eine reine Fachkraftaufgabe?
Die Aufgabe kann auch an Kinderpfleger:innen übertragen werden. Man muss dann prüfen, ob es Auswirkungen auf die Eingruppierung hat. Hinsichtlich Eingruppierung hängt es vom anzuwendenden Tarifvertrag ab.
Ob S3 zutreffend ist oder ob die zutreffende Eingruppierung S4 wäre, lässt sich auf der Basis der Informationen nicht beurteilen. S3 kann durchaus korrekt sein. Es kann aber auch sein, dass die übertragenen Aufgaben dann insgesamt S4 sind.