Tätigkeitsmerkmal
#1

Hallöchen,

ich habe die Möglichkeit in naher Zukunft eine höherwertige Tätigkeit auszuüben.
Bin momentan in Entgeltgruppe 8 .. eingruppiert und soll künftig Tätigkeiten im Ingenieurbereich ausüben.
Teilweise mache ich dies IT-mäßig zu ca. 50 Prozent schon.
Wie hoch kann man eingruppiert werden, wenn man nur einen VWA Abschluss hat?

L.G
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#2

Hallo,
die Ausbildungs- und Prüfungspflicht bezieht sich nur auf bestimmte Bundesländer sowie auf Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei- und sonstigen Innendienst und im Kassen- und Rechnungswesen.
Sofern du dem Ingenieurbereich zugeordnet wirst, das sollte auch der Fall sein wenn du Ingenieurtätigkeiten übernimmst, dann kommt EG 10 oder EG 11 für dich in Frage.
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