20.09.2011, 12:04
Guten Morgen liebe Gemeinde!
Ich bin Angestellter System- und Netzwerkadministrator bei einer eher kleinen Kommune (rd 13.000 Einwohner).
Unsere Kommune soll umgegliedert/umstrukturiert werden und in diesem Zusammenhang hat jeder MA einen Zettel mit "Tätigkeitsfeldern lt. Organisations- und Geschäftsverteilungsplan" bekommen.
In meinem Falle steht da nur drauf:
[...]
Tätigkeit:
- Betrieb, Unterhaltung und Entwicklung des zentralen Netzwerkes und der Telekommunikationsanlagen.
- Installation und Betreuung von Hard- und Software
- Unterstützung der Fachbereiche in der Anwendung und Handhabung EDV-technischer Anwendungen.
Dazu kommen noch Spalten mit
"Zeit in %"
und
"erforderliches Fachwissen" (von 1 - gering bis 4- umfassend).
[...]
Diese Beschreibung ist so allgemein gehalten, dass sie eigentlich alles umfasst, aber tatsächlich nichts aussagt.
Für meine Stelle gibt es -auch nach zehn Jahren- keine Stellenbeschreibung.
Kann es mir passieren, dass die Verwaltungsspitze/das Personalamt diesen Zettel dann abschreibt und sagt: "das ist Deine Stellenbeschreibung!"?
Nach diesem Schrieb kann ich (nach meine Meinung) sowohl in der EG5 (ich hab die 9), als auch in der EG12 eingruppiert werden.
Sollte ich das -so wie es ist- ausgefüllt zurückgeben, oder soll ich es ergänzen und präzisieren (was einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten würde)?
Ich bin Angestellter System- und Netzwerkadministrator bei einer eher kleinen Kommune (rd 13.000 Einwohner).
Unsere Kommune soll umgegliedert/umstrukturiert werden und in diesem Zusammenhang hat jeder MA einen Zettel mit "Tätigkeitsfeldern lt. Organisations- und Geschäftsverteilungsplan" bekommen.
In meinem Falle steht da nur drauf:
[...]
Tätigkeit:
- Betrieb, Unterhaltung und Entwicklung des zentralen Netzwerkes und der Telekommunikationsanlagen.
- Installation und Betreuung von Hard- und Software
- Unterstützung der Fachbereiche in der Anwendung und Handhabung EDV-technischer Anwendungen.
Dazu kommen noch Spalten mit
"Zeit in %"
und
"erforderliches Fachwissen" (von 1 - gering bis 4- umfassend).
[...]
Diese Beschreibung ist so allgemein gehalten, dass sie eigentlich alles umfasst, aber tatsächlich nichts aussagt.
Für meine Stelle gibt es -auch nach zehn Jahren- keine Stellenbeschreibung.
Kann es mir passieren, dass die Verwaltungsspitze/das Personalamt diesen Zettel dann abschreibt und sagt: "das ist Deine Stellenbeschreibung!"?
Nach diesem Schrieb kann ich (nach meine Meinung) sowohl in der EG5 (ich hab die 9), als auch in der EG12 eingruppiert werden.
Sollte ich das -so wie es ist- ausgefüllt zurückgeben, oder soll ich es ergänzen und präzisieren (was einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten würde)?