Tätigkeitsbeschreibung und Eingruppierung
#1

Hallo,
ich bin ein neues Personalratsmitglied und wir behandeln soeben die Eingruppierung einer neu zu besetzenden Stelle. Diese Stelle soll laut Bürgermeister und Geschäftsführung folgende Aufgaben erledigen: Schreibkraft (Phonodiktat), Vorzimmer und Empfangsdame des Bürgermeister, Verwalten der Gemeindlichen Internetseite, Betreuung des Gemeindeblattes.
Laut Geschäftsführer und BGM ist die Eingruppierung in der Lohngruppe 3, eine Tätigkeitsbeschreibung gibt es nicht (so wie alle unsere Arbeitsplätze keine haben). Wir als Personalrat haben unsere Zustimmung zu der Neueinstellung verweigert. Kann mir jemand sagen, ob diese Eingruppierung rechtens ist und wie unsere weitere Vorgehensweise sei sollte ???
PS: Der Geschäftsführer(Beamte) hat die höchste Besoldung A13 und alle "normalen" Beschäftigten sind nach unserer Meinung total unterbezahlt... Lohngruppe 2, höchstens aber die 3 für eine ausgebildete Verwaltungsfachangestellte.
Grenzt das nicht schon an Betrug???

MfG Wasserwart
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#2

Jeder, der eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n gemacht hat, die mindestens 3 Jahre andauerte, muss mindestens in die EG 5 eingruppiert werden! (Höchstens EG 8)
Schau doch mal in die Entgeltordnung.

EG 9 - 10: Abschluss an einer Fachhochschule bzw. Bachelor
ab EG 10 als Einstiegsamt: abgeschlossenes Studium bzw. Master

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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