Darf ich als städtischer Mitarbeiter im Bauhof für die gleiche Kommune als Klein-Unternehmer arbeiten und meine Maschinen verrechnen?
Das ist natürlich eine unschöne Situation und es könnte bei Wettbewerbern schnell der Verdacht auf Interessenkonflikte und Korruption aufkommen.
Es dürfte aber meines Erachtens zulässig sein.
Das Vergaberecht ist natürlich zu beachten, wobei die Auftragshöhe vermutlich keine Ausschreibung erfordert. Aber man sollte, um bereits den Anschein der Korruption zu vermeiden, mehrere schriftliche Angebote einholen.
Der Nebenerwerb muss ferner gemäß TVöD ordnungsgemäß angezeigt sein.