15.02.2026, 01:12
Hallo zusammen,
ich möchte als Sozialarbeiterin gerne meinen Master als Suchttherapeutin machen und frage mich, wie die Eingruppierung danach aussieht, wenn ich beispielsweise in einer Reha-Klinik als Suchttherapeutin arbeite - das heißt mit als Bezugstherapeutin mit eigenen Patient*innen und Pat.gruppen. Ist maximal die Einstufung in S15 realistisch oder kann auch eine Einstufung in S17 erfolgen (auch ohne gesonderte Leitungsfunktion?). Wäre ja immer noch günstiger, als eine Suchttherapeut*in mit psychologischem Hintergrund anzustellen..
Vielleicht hat da ja jemand Erfahrungen, gerne her damit
Vielen Dank!
ich möchte als Sozialarbeiterin gerne meinen Master als Suchttherapeutin machen und frage mich, wie die Eingruppierung danach aussieht, wenn ich beispielsweise in einer Reha-Klinik als Suchttherapeutin arbeite - das heißt mit als Bezugstherapeutin mit eigenen Patient*innen und Pat.gruppen. Ist maximal die Einstufung in S15 realistisch oder kann auch eine Einstufung in S17 erfolgen (auch ohne gesonderte Leitungsfunktion?). Wäre ja immer noch günstiger, als eine Suchttherapeut*in mit psychologischem Hintergrund anzustellen..
Vielleicht hat da ja jemand Erfahrungen, gerne her damit
Vielen Dank!


