Suchttherapeut*in Eingruppierung S15/S17?
#1

Hallo zusammen, 

ich möchte als Sozialarbeiterin gerne meinen Master als Suchttherapeutin machen und frage mich, wie die Eingruppierung danach aussieht, wenn ich beispielsweise in einer Reha-Klinik als Suchttherapeutin arbeite - das heißt mit als Bezugstherapeutin mit eigenen Patient*innen und Pat.gruppen. Ist maximal die Einstufung in S15 realistisch oder kann auch eine Einstufung in S17 erfolgen (auch ohne gesonderte Leitungsfunktion?). Wäre ja immer noch günstiger, als eine Suchttherapeut*in mit psychologischem Hintergrund anzustellen.. 
Vielleicht hat da ja jemand Erfahrungen, gerne her damit Smile 

Vielen Dank!
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#2

Der Masterabschluss Suchttherapeut ist meines Wissens nach nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt und berechtigt daher nicht zum therapeutischen Arbeiten. Daher würde ich empfehlen, den klassischen Weg zu gehen und eine Weiterbildung zum Suchttherapeuten zu machen. Finanziell: Manche Fachkliniken bezahlen nach TVÖD Bund und dort dann in E10 oder E11, die mit S14-S17 gleichzustellen ist. VG
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