Hallo, kann die Arbeitszeit willkürlich gekürzt werden?
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Sofern kein Dehnvertrag vorliegt, zum Beispiel wöchentliche Arbeitszeit von 75%-80% eines Vollzeitbeschäftigten, dann ja.
Ansonsten muss sich der Arbeitgeber an den Arbeitsvertrag halten. Personal-Betriebsrat mit einschalten.
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KITA Personal hat in der Regel recht häufig einen Arbeitsvertrag, welcher Mindeststunden regelt aber auch flexible, bedarfsabhängige eine Erhöhung ermöglicht. So kann es durchaus sein, dass man 2 Jahre mit hoher Stundenzahl arbeitet und dann bedarfsgerecht wieder auf die Mindeststundenzahl gesenkt wird. Unter die vereinbarte Mindeststundenzahl darf es aber meines Erachtens nicht einfach so gehen.