Stufenzuordnung TVöD
#1

Guten Tag,

wir haben jemanden im Bauhof für gärtnerische Tätigkeiten eingestellt und diesen als gelernten Dachdecker in EG 4 eingestellt (anzulernend).
Er macht auch Wegebauarbeiten und arbeitet mit der Motorsäge, da er lange Zeit forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt hat.

Die Einstellung erfolgte in Stufe 1 der Entgeltgruppe.

Kann man die forstwirtschaftlichen Tätigkeiten als förderliche Zeiten anerkennen? Werden diese Personen mittlerweile in EG 5 eingestellt?

Danke für die Antworten
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#2

Als förderliche Zeit kann man diese Zeiten anerkennen. Ob Spielraum für E5 besteht hängt auch ein Stück davon ab ob es einen bezirklichen Tarifvertrag gibt und was er zur Eingruppierung regelt.
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