Hallo, ich benötige eure Hilfe:
Mir wurde die Stufenvorweggewährung bewilligt, nun werde ich wegen zusätzlich übernommenden Aufgaben höhergruppiert. Erlischt nun die Stufenvorweggewährung oder wird diese auch in die neue EG übertragen?
Bin im TVL tätig.
Vielen Dank
Gemeint ist eine Zulage nach § 16 (5) TV-L? Diese endet durch die Höhergruppierung. Aber es kann in der neuen Entgeltgruppe eine neue Zulage gewährt werden. Soweit einzelvertraglich weitere Regelungen zur Zulage getroffen wurden, kann sich daraus etwas anderes ergeben.
Hallo und danke für die Antwort. Ja, es handelt sich um eine Zulage nach § 16 (5) TV-L. Konkret 2023 bewilligt: EG8 Stufe 3 + 2 Stufenvorweggewährung -> EG8/5, aktuell in EG8/4 + 1 Stufe -> EG8/5, bei Höhergruppierung würde ich also in EG9a/3 ohne Vorweggewährung fallen?
Richtig. Allerdings besteht Anspruch auf den Garantiebetrag von 180 €. Es könnte sein, dass das System der Höhergruppierung im TV-L im Rahmen der Tarifrunde geändert wird. Dann kann sich das Ergebnis ändern. Z.B. wenn eine stufengleiche Höhergruppierung eingeführt wird. Dafür spielt dann ggf. eine Rolle zu welchen Datum die Höhergruppierung erfolgt und zu wann ggf. der Tarifvertrag geändert wird.
Vielen Dank für die Antwort und Erklärung. Findet der Garantiebetrag auch in meinem konkreten Fall Anwendung: aktuell EG 8/4 3.818,66€ + Stufenvorweggewährung 139,81€ = 3.958,47€; Höhergr.: EG 9a/3 3.818,66€ -> ohne Stufenvorweggewährung = -139,81€?!, verdiene also trotz Höhergr. diesen Betrag weniger?
Ausgezahlt wird E9a Stufe 3 +Garantiebetrag (3816,66+180 € Garantiebetrag also 3996,66 €). Also etwas mehr als bisher. Zu beachten ist allerdings die geringere Jahressonderzahlung in der E9a im vergleich zur E8.
In Ordnung, vielen Dank für die schnelle Antwort!!