Stufenlaufzeitverkürzung / Höhergruppierung
#1

Hallo,

kann mir jemand sagen, was die Voraussetzungen für eine Stufenlaufzeitverkürzung bzw. eine Höhergruppierung sind?
Und an wen kann man sich wenden, um die TDBA prüfen zu lassen?
Ich bin momentan in EG 6 Stufe 3 (seit genau 1 Jahr jetzt). Ich bin in der Personalabteilung als Sachbearbeiterin tätig.


Viele Grüße
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#2

Sie sind im Personalamt tätig und kennen diese Regelung nicht? Die Bediensteten kommen doch zu Ihnen, um sich diese Fragen beantworten zu lassen.
Sie sind in Stufe 3, das heißt Sie haben mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung bzw. Erfahrung im TVöD. Das sind Basics.

Die Voraussetzungen sind in § 17 Abs. 2 und 4 und § 12 TVöD zu finden.

Freundliche Grüße
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#3

Tätigkeitsbeschreibungen kann man selber prüfen oder den Personalrat um Hilfe bitten, was ich als Mitarbeiter des Personalamts aber nicht machen würde.
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#4

Voraussetzung für eine Höhergruppierung ist die Übertragung von Aufgaben die zu einer höheren Eingruppierung führen.

Voraussetzung für eine Stufenlaufzeitverkürzung ist, dass der Arbeitgeber das Instrument anwendet und die Voraussetzungen nach § 17 TVöD erfüllt sind.
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