Stufenlaufzeiten anrechnen lassen
#1

Hallo, 
ich habe bereits vor meiner aktuellen Tätigkeit befristet im öff.Dienst gearbeitet, allerdings in einer niedrigeren Entgeltstufe. Kann ich mir diese Zeit dennoch auf die Stufenlaufzeit anrechnen lassen? Es handelt sich um Stufe 1 und um ca Monate.
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#2

... nur wenn sie zu der aktuellen Tätigkeit passt und "einschlägig" ist.
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