13.06.2023, 13:07
Hallo.
Folgende Ausgangslage:
Person A:
Gelernte Verwaltungsfachangestellte und seit Ausbildungsende (2006) in der Verwaltung tätig. Unterbrechungen gab es nur während der Elternzeit.
Seit 09/2021 in der WJH tätig (die Jahre davor BAföG, anderer Kreis). Mit Arbeitsbeginn erfolgte Eingruppierung in Gruppe 9a Stufe 2. Stufe 3 wird 09/2023 erreicht.
Es gab schon Gespräche, ob die Einstufung so korrekt war. Es wurde damit begründet, dass die Stufenlaufzeiten alle berücksichtigt wurden und bei einem Wechsel die Stufenlaufzeit grundsätzlich von vorne beginnt.
Person B:
Sozialversicherungskaufmann mit Fachwirt. War bei Krankenkasse beschäftigt. Jetzt neu in der WJH eingestellt. Keine Erfahrungen in Sachen Verwaltung. Eingruppierung erfolgte bei Anstellung direkt in 9a Stufe 3.
Person A fühlt sich benachteiligt. Zu Recht?
Folgende Ausgangslage:
Person A:
Gelernte Verwaltungsfachangestellte und seit Ausbildungsende (2006) in der Verwaltung tätig. Unterbrechungen gab es nur während der Elternzeit.
Seit 09/2021 in der WJH tätig (die Jahre davor BAföG, anderer Kreis). Mit Arbeitsbeginn erfolgte Eingruppierung in Gruppe 9a Stufe 2. Stufe 3 wird 09/2023 erreicht.
Es gab schon Gespräche, ob die Einstufung so korrekt war. Es wurde damit begründet, dass die Stufenlaufzeiten alle berücksichtigt wurden und bei einem Wechsel die Stufenlaufzeit grundsätzlich von vorne beginnt.
Person B:
Sozialversicherungskaufmann mit Fachwirt. War bei Krankenkasse beschäftigt. Jetzt neu in der WJH eingestellt. Keine Erfahrungen in Sachen Verwaltung. Eingruppierung erfolgte bei Anstellung direkt in 9a Stufe 3.
Person A fühlt sich benachteiligt. Zu Recht?