Stufenlaufzeit während persönlicher Zulage
#1

Hallo zusammen,

ich benötige euren Rat zu folgendet Situation.

Einstellung beim kommunalen AG am 01.01.2016 mit der Eingruppierung in EG 08 Stufe 3. Ab 01.04.2016 eine persönliche Zulage aufgrund Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit. Mir fehlt für die dauerhafte Eingruppierung der VL II Lehrgang. Die eigentliche Tätigkeit ist mit EG 09 b bewertet. Bis Einführung der EGO war die Tätigkeit mit EG 09 bewertet. Zunächst habe ich eine prozentuale Zulage bekommen, dies scheint aber mit einem Änderungstarifvertrag weggefallen zu sein, sodass ich den Unterschiedsbetrag zwischen EG 08 Stufe 3 und EG 09 b Stufe 3 erhalten haben. Die eigentliche Tätigkeit wurde nun im Rahmen einer Bewertungskomission zum 01.08.2018 nach EG 09 c bewertet.

Zum 01.01.2019 bin ich nun in die Stufe 4 aufgestiegen. Die persönliche Zulage wird laut aktueller Gehaltsabrechnung allerdings nicht von EG 08 Stufe 4 zu EG 09 c Stufe 4 berechnet, sondern von EG 08 Stufe 4 zu EG 09 c Stufe 3. Ist das so  korrekt? Es wird Bezug genommen auf eine "Vorbemerkung nr. 7 abs. 3 entgeltordnung". Aber darauf ergibt sich für mich diese Berechnungsmethode nicht.

Danke für eure Hilfe!
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#2

Die Zulage bemisst sich nach dem Gehalt welches sich ergeben hätte wenn die Höhergruppierung zu dem Zeitpunkt der Zulagengewährung erfolgt wäre. Deshalb wird der spätere Stufenaufstieg nicht berücksichtigt. Steht genauso in der Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 3

"Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedes zwischen dem Entgelt, das sie/er jeweils erhalten würde, wenn sie/er zu diesem Zeitpunkt in der ihrer/seiner Tätigkeit entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert wäre, und dem jeweiligen Entgelt ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe gewährt."
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