Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
#1

Hallo liebe Community,

ich soll demnächst von der E8 zu 9b höhergruppiert werden. Ich befinde mich derzeit in der Stufe 3 und würde zum 01.08.2019 die Stufe 4 erreichen.
Jetzt habe ich aber im TVÖD gelesen, dass ich zwar meine Stufe 3 bei behalte, aber die Laufzeit der Stufe 3 wieder von vorn beginnt ab Höhergruppierung.

Habe ich das richtig gelesen oder gibt es auch eine Möglichkeit, dass ich die Stufe 4 vorzeitig erhalte? Fände es echt ärgerlich, wenn ich dann sozusagen die Stufe 3 doppelt absolvieren muss.

Danke im Voraus.
Zitieren
#2

Moin,

der § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD VKA ist da eindeutig: "Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."

Viele Grüße
1887
Zitieren
#3

"Um die für den Stufenaufstieg in den Entwicklungsstufen erforderliche Zeit verkürzen zu können, müssen die Leistungen des Beschäftigten erheblich über dem Durchschnitt liegen. Sofern die Leistungen konkret messbar sind, kann bei einem Abweichen um mehr als 10 % vom Durchschnitt davon ausgegangen werden, dass erheblich überdurchschnittliche Leistungen vorliegen. In diesem Fall kann die Stufenlaufzeit (vgl. § 16) abgekürzt werden. § 17 enthält keine Vorgaben oder Einschränkungen zur Stufenverkürzung. Theoretisch könnte damit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung eine Stufe sogar übersprungen (Stufenlaufzeit Null) werden." (Zitat aus Haufe)

Bitte mal prüfen, ob es eine Dienstvereinbarung gibt, die die Verkürzung der Stufenlaufzeit bei euch beinhaltet.
Viele Kommunen halbieren die Stufenlaufzeit und es muss vorher eine Anlassbeurteilung von deinen Vorgesetzten erstellt werden.
Damit kannst du, wenn alles gut läuft, nach 1,5 Jahren in der 9b Stufe 3 in die Stufe 4 kommen und musst nicht nochmal 3 Jahre "strampeln".
Aber neue Entgeltgruppe, neue Aufgaben, bis dato noch keine Erfahrung. Selbst bei der Herabgruppierung läuft es so.

Vielleicht geht es bei dir auch schon in der E8 Stufe 3. Das wäre in deinem Fall der bessere (finanzielle) Weg denke ich.
Die Hälfte der Laufzeit in der E8 Stufe 3 hast du hinter dir und so kannst du, bei vorhandener DV und hälftiger Verkürzungsmöglichkeit der Stufenlaufzeit und erfolgter Anlassbeurteilung dann in die E9b Stufe 4 übergeleitet werden.

MFG
Zitieren
#4

>>Viele Kommunen halbieren die Stufenlaufzeit und es muss vorher eine Anlassbeurteilung von deinen Vorgesetzten erstellt werden.

Ich kenne keine einzige. Ich kenne auch nur wenige Führungskräfte, die bereit sind, in einer Beurteilung weit unterdurchschnittliche Leistungen deutlich zu machen (was für das Erkennen einer weit überdurchschnittlichen Leistung erforderlich wäre.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Stufenlaufzeit TVöD
- Stufenlaufzeit und Höhergruppierung
- Verkürzung der Stufenlaufzeit

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers