Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung von 9a auf 9b
#1

Wo finde ich das konkret im Tarifvertrag: Bei Höhergruppierungen aus einer der Stufen 2 bis 4 der Entgeltgruppe 9a in die Entgeltgruppe 9b wird abweichend von Satz 2 die in der jeweiligen Stufe der Entgeltgruppe 9a zurückgelegte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Entgeltgruppe 9b angerechnet.
???
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#2

Die Regelung gibt es nicht mehr. Dafür sind nun aber auch die Beträge anders.
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