Stufenlaufzeit
#1

Moin.
Ich habe viele Jahre bei einem Verkehrsbetrieb in Bremen gearbeitet und war somit in der höchsten Stufenlaufzeit (Zugehörigkeit).
Jetzt arbeite ich seit 3 Jahren bei einem Verkehrsbetrieb in Niedersachsen und bin bei der Dazugehörigkeitsstufe noch bei Stufe 1.
Ist es möglich, dass meine frühere Arbeitszeit mit angerechnet werden kann?

Mfg
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#2

Es ist bei beiden Firmen der TV - N
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#3

Dazu muss man in den TV-N Niedersachsen schauen, der mir nicht vorliegt. In vielen Tarifverträgen ist geregelt, Berufserfahrung bei der Einstufung anrechnen zu lassen.

Jetzt ist es aber zu spät. Das hättest Du vor dem Wechsel klären müssen.
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#4

Danke für Deine Antwort.
Ich wechsel intern den Job und da werde ich das dann mal ansprechen.
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#5

Die Jahre die man in der Firma gedient hat, werden in der neuen Firma nicht angerechnet. ( Man kann, man muss nicht) Verhandlungsbasis.....
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