27.08.2018, 22:11
Hallo,
meine Frau hat einen Zweijahresvertrag ohne Vorlage eines Sachgrunds nach TV-H.
Nach einem Jahr soll sie jetzt höhergruppiert werden. Von E4 Stufe 2 in E6. Sie hat sich eine Probeabrechnung mit E6 ausstellen lassen. Danach hat sie aber weniger netto, als jetzt. Dann ist uns aufgefallen, dass sie bei E6 die Stufe 1 bekommen soll. Aber das ist doch nicht korrekt, oder!?
Wo steht im TVÖD bzw. TV-H oder entsprechenden Randziffern oder DVOs, dass man nach einer Höhergruppierung dieselbe Stufe bekommt und man nach der Höhergruppierung nicht weniger netto haben darf, als vorher?
Ihre Aufgaben sind von Beginn an gleich. Es ist nur bei ihr im Hause in diesem Aufgabenbereich Usus, dass nach einem Jahr von 4 auf 6 höhergruppiert wird.
Vorab besten Dank.
Grüße
meine Frau hat einen Zweijahresvertrag ohne Vorlage eines Sachgrunds nach TV-H.
Nach einem Jahr soll sie jetzt höhergruppiert werden. Von E4 Stufe 2 in E6. Sie hat sich eine Probeabrechnung mit E6 ausstellen lassen. Danach hat sie aber weniger netto, als jetzt. Dann ist uns aufgefallen, dass sie bei E6 die Stufe 1 bekommen soll. Aber das ist doch nicht korrekt, oder!?
Wo steht im TVÖD bzw. TV-H oder entsprechenden Randziffern oder DVOs, dass man nach einer Höhergruppierung dieselbe Stufe bekommt und man nach der Höhergruppierung nicht weniger netto haben darf, als vorher?
Ihre Aufgaben sind von Beginn an gleich. Es ist nur bei ihr im Hause in diesem Aufgabenbereich Usus, dass nach einem Jahr von 4 auf 6 höhergruppiert wird.
Vorab besten Dank.
Grüße