Stufengleiche Höhergruppierung?
#1

Hallo,

meine Frau hat einen Zweijahresvertrag ohne Vorlage eines Sachgrunds nach TV-H.

Nach einem Jahr soll sie jetzt höhergruppiert werden. Von E4 Stufe 2 in E6. Sie hat sich eine Probeabrechnung mit E6 ausstellen lassen. Danach hat sie aber weniger netto, als jetzt. Dann ist uns aufgefallen, dass sie bei E6 die Stufe 1 bekommen soll. Aber das ist doch nicht korrekt, oder!?

Wo steht im TVÖD bzw. TV-H oder entsprechenden Randziffern oder DVOs, dass man nach einer Höhergruppierung dieselbe Stufe bekommt und man nach der Höhergruppierung nicht weniger netto haben darf, als vorher?

Ihre Aufgaben sind von Beginn an gleich. Es ist nur bei ihr im Hause in diesem Aufgabenbereich Usus, dass nach einem Jahr von 4 auf 6 höhergruppiert wird.

Vorab besten Dank.

Grüße
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#2

Wenn die Höhergruppierung im laufenden Vertrag passiert besteht hier Anspruch auf Stufe 2. Anders wäre es, wenn der Vertrag nach E4 ausläuft und ein neuer Vertrag nach E6 geschlossen wird. Im TV-H besteht kein Anspruch auf die gleiche Stufe. Aber der Betrag darf sich nicht verringern und mindestens Stufe 2. Die Regelung findet sich in § 17 TV-H.
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