Stufenentgelt durch Nachweise vorheriger Tätigkeit
#1

Hallo Liebes Forum,

ich habe eine Frage. Ich habe eine neue Mitarbeiterin, die Bereits 10 Jahre als Erzieherin arbeitet in verschiedenen Einrichtungen. Generell wurde sie nach jedem Wechsel normal weiter hoch gestuft und die Vorherige Tätigkeit angerechnet. Der jetzige Träger rechnet aber nur Zeiten an in denen sie mit der gleichen Altersgruppe von Kindern arbeitet wie sie es auch jetzt tut. Sodass nun wieder schlechter da steht. Ich weiß nicht was richtig ist und wie man der Personalabteilung gegenüber steht. Man persönlich findet es ungerecht, aber wenn es gesetzlich so wäre, dann ist es so. Wobei es dann natürlich komisch ist das sie früher immer aufgestiegen ist und nun nicht mehr. Arbeitgeber ist eine Kommunaler Arbeitgeber. Arbeitsort eine Ganztagsschule, in einer Grundschule als Nachmittagsbetreuung.

Fragen wäre:

- Was muss angerechnet werden ??
- Gelten Praktika´s oder ähnliches auch dazu ??
- Was wäre nun richtig ??

Vielen Dank für eure Hilfe
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#2

mit welcher Altersgruppe die gearbeitet hat, ist vollkommen egal! ich sag ja, dass es so ist, dass man die Erfahrungsstufen nur noch zum Löhne drücken verwendet, der Begriff der Einschlägigkeit ist das Problem... als Erzieherin gearbeitet ist als Erzieherin gearbeitet - ihr geht zur Gewerkschaft und klärt das endgültig mal auf, dass das nicht angehen kann, das man, insbesondere auch bei Frauenberufen, STÄNDIG die Berufserfahrung aberkennt - es spielt überhaupt keine Rolle für die Einschlägigkeit, ob die Kinder 1-3 , 3-4 oder älter sind - sie hat eine Erzieherausbildung und dabei gelernt mit allen Altersgruppen zu arbeiten, sie hat 10 Jahre als Erzieherin bereits gearbeitet , in der Ausbildung lernt man den Umgang mit ALLEN Altersgruppen...

wer 10 jahre Berufserfahrung hat, hat 10 Jahre Berufserfahrung - und jetzt geht hin zur Gewerkschaft und sorgt dafür, dass das endgültig geklärt wird, denn es stehen die nächsten Tarifrunden an
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#3

Es heißt nicht Berufserfahrung, sondern einschlägige Berufserfahrung, so dass es schon ein Unterschied ist, ob man mit Krippenkindern, Kindern, Schulkindern oder Jugendlichen zu tun gehabt hat. Wie soll ansonsten das Wort "einschlägig" zu bewerten sein.
Viel schlimmer finde ich es, dass wenn die einschlägige Berufserfahrung von 10 Jahren festgestellt wird, diese nicht angerechnet wird. Aber da müssen endlich mal die Tarifvertragsparteien um so ein Blödsinn streiten.
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#4

Es geht auch nicht um die Ausbildung und das Erlernte, sondern um die Erfahrung! Du hast in Deinem Beruf "Erzieherin" gearbeitet, aber einschlägig im Jugendbereich. Du hast also keine Erfahrung mit der Arbeit mit Kindern. Ist doch logisch.
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#5

Praktika sind keine Berufserfahrung sondern sind zum lernen.
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#6

Wobei es in der Tat Praktika gibt, die bei der einschlägigen Berufserfahrung zu berücksichtigen sind. Es sind Praktika, die außerhalb der Ausbildung getätigt worden sind.
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#7

Hallo, ich bin der Fragesteller.

Vielen Dank erstmal zu euren Antworten. Es ist in der Tat ein sehr schweres Thema, vorallem weil ich meiner Kollegin gerne weiterhelfen möchte, ich hab nichts zur Hand habe um zu argumentieren, da genau diese Punkte mit "einschlägiger" Berufserfahrung immer wieder angeführt werden. Es gibt Parallelen bei allen Altersgruppen der Betreuung wie z.B. den täglichen Ablauf gestalten, Regeln, Normen und Werte vermitteln usw. das ist nicht an ein Alter verknüpft. Einen Betriebsrat kann ich nicht hinzurufen, da es keinen gibt. Im Öffentlichen Dienst ist meines Wissens nur ein Personalrat zulässig aber diesen zu Gründen wurden schon einige Hindernisse bisher in den Weg gelegt.

Gibt es vielleicht ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht, in dem man auf so etwas verweist ??
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#8

(25.01.2017, 22:30)Gast schrieb:  Wobei es in der Tat Praktika gibt, die bei der einschlägigen Berufserfahrung zu berücksichtigen sind. Es sind Praktika, die außerhalb der Ausbildung getätigt worden sind.

Muss man bei den Praktika´s irgendwas beachten ?? Gilt dort dann auch nur gleiche Altersgruppe oder gleicher Arbeitgeber ??
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#9

(24.01.2017, 23:40)Gast schrieb:  Es heißt nicht Berufserfahrung, sondern einschlägige Berufserfahrung, so dass es schon ein Unterschied ist, ob man mit Krippenkindern, Kindern, Schulkindern oder Jugendlichen zu tun gehabt hat. Wie soll ansonsten das Wort "einschlägig" zu bewerten sein.
Viel schlimmer finde ich es, dass wenn die einschlägige Berufserfahrung von 10 Jahren festgestellt wird, diese nicht angerechnet wird. Aber da müssen endlich mal die Tarifvertragsparteien um so ein Blödsinn streiten.

Wenn das ein Unterschied wäre, so wären es auch verschiedene Berufe, dannn könnte man das ja auch aufsplitten, einen Beruf Erzieherin für Jugendliche, einen Beruf Krippenerziehung und einen Beruf Kindergartenerzieherin....

es ist aber EIN Beruf, die Ausbildung dazu deckt alle Altersgruppen ab, sogar Umgang mit pychisch Kranken und Behinderten. Aber zugegeben, man selbst ist verwöhnt durch den alten BAT, da gab es noch Altersstufungen und man durfte Berufserfahrung gar nicht mit "Einschlägigkeit" belegen, sondern die Altersstufen wurden einfach weitergeführt, da das als Lebensberufserfahrung gegolten hat.... somit hat sich für Arbeitnehmer, wie so oft in Deutschland, etwas nur mal wieder verschlechtert.

heute höre ich oft, dass Erzieher und andere Berufsgruppen ihre Stellen gar nicht mehr wechseln, weil sie sich immer nur verschlechtern können! Volkswirtschaftlich ist die Fluktuation am Arbeitsmarkt damit bereits gesunken! Das hat auch eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung nachgewiesen, und das wohlgemerkt auch in sog. "Fachkräftemangelberufen", zu denen derzeit auch die Erzieherin gehört.

früher konnte man gar nicht an sog. "Einschlägigkeit" Berufserfahrung ab- oder anerkennen, hier wurde der Willkür auch Tür und Tor geöffnet, z.B. macht es auch kaum einen Unterschied, ob eine Verwaltungsfachangestellte Bauakten oder Umweltakten verwaltet z.B. die Unterschiede sind oft marginal.

sollte es so sein, dann taugt das Ausbildungssystem in Deutschland nicht, dann sollte man, damit Personen einschlägige Kenntnisse erhalten, z.B. Zusatzkurse anbieten, so dass man seine Kenntnisse immer anpassen kann und einschlägige Kenntnisse vorweisen kann. In der Realität kann sich selbst eine nahezu gleiche Stelle in einer Kita unterscheiden, selbst wenn es dieselbe Altersgruppe ist.
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#10

Und noch einmal: Es handelt sich nicht um Ausbildung oder Kenntnisse, die man sich über Kurse erwirbt, sondern um Erfahrungen in der Tätigkeit!
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#11

(26.01.2017, 12:15)Gast schrieb:  
(25.01.2017, 22:30)Gast schrieb:  Wobei es in der Tat Praktika gibt, die bei der einschlägigen Berufserfahrung zu berücksichtigen sind. Es sind Praktika, die außerhalb der Ausbildung getätigt worden sind.

Muss man bei den Praktika´s irgendwas beachten ?? Gilt dort dann auch nur gleiche Altersgruppe oder gleicher Arbeitgeber ??

Praktika: Siehe Protokollerklärung zur Anlage D (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) dort wird auf eine Praktikumsrichtlinie verwiesen. Wenn man sich den Geltungsbereich dieser Richtlinie anschaut, wird man schlauer.
Bei den Praktika sehe ich die einschlägige Berufserfahrung genauso.
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#12

(26.01.2017, 12:13)Gast schrieb:  Hallo, ich bin der Fragesteller.

Vielen Dank erstmal zu euren Antworten. Es ist in der Tat ein sehr schweres Thema, vorallem weil ich meiner Kollegin gerne weiterhelfen möchte, ich hab nichts zur Hand habe um zu argumentieren, da genau diese Punkte mit "einschlägiger" Berufserfahrung immer wieder angeführt werden. Es gibt Parallelen bei allen Altersgruppen der Betreuung wie z.B. den täglichen Ablauf gestalten, Regeln, Normen und Werte vermitteln usw. das ist nicht an ein Alter verknüpft. Einen Betriebsrat kann ich nicht hinzurufen, da es keinen gibt. Im Öffentlichen Dienst ist meines Wissens nur ein Personalrat zulässig aber diesen zu Gründen wurden schon einige Hindernisse bisher in den Weg gelegt.

Gibt es vielleicht ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht, in dem man auf so etwas verweist ??

Die Parallelen würde ich natürlich als Arbeitgeber berücksichtigen, wobei es nirgendwo geschrieben steht. Z. B. könnte man gewisse Zeitanteile berücksichtigen. Bei einem Erzieher, der früher im Jugendbereich tätig gewesen ist und nun im Kindergarten arbeitet, würde ich z. B. 1/4 der Zeit berücksichtigen.
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#13

(27.01.2017, 22:24)Gast schrieb:  Und noch einmal: Es handelt sich nicht um Ausbildung oder Kenntnisse, die man sich über Kurse erwirbt, sondern um Erfahrungen in der Tätigkeit!

und ich wiederhole mich auch noch mal und sage, sie hat DURCHGEHEND als Erzieherin gearbeitet, nur eben mit jüngeren Kindern, damit hat sie BERUFSERFAHRUNG im Beruf Erzieherin durchgehend! Früher war Berufserfahrung IMMER Berufserfahrung, heute wird das allzu oft aberkannt, weshalb man sich nirgends mehr hinbewerben kann, viele unterlassen das dann und wechseln Stellen oft nicht mehr.
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#14

Früher und die Konsequenzen interessieren überhaupt nicht. Das Heute und jetzt ist wichtig.
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#15

Der Fragesteller:

Der Beruf des Erziehers ist in Deutschland und Österreich noch als Schulische Ausbildung. Das bedeutet Deutschland und ich denke Österreich auch, verstoßen gegen den EU Wettbewerb, daher zahlt Deutschland auch Strafen an Brüssel. Als Erzieher in Deutschland hat man dadurch nämlich Schwierigkeiten in anderen EU Ländern zu arbeiten, weil es in anderen Ländern als Studium durchgeführt wird.

Das aber nur nebensächlich. Das Grundproblem für mich ist, es gibt keine genauen Aussagen was "einschlägige Berufserfahrung" bedeutet. Die Kollegin von mir muss sofern nicht Prakitka´s oder die anderen Altersgruppen in denen sie als Erzieherin gearbeitet hat anerkannt wird eine Stufe zurück in Stufe 2. Sie müsste wieder 3 Jahre warten und das obwohl sie vorher in Stufe 3 war. Dort hatte sie aber in einer Kita gearbeitet und jetzt bei Grundschulkindern wird ihr die Zeiten in der Kita und im Jugendbereich nicht angerechnet. Obwohl sie seit 10 Jahren als Erzieherin tätig ist. Ich hätte ja am liebsten mal einen ähnlichen Fall der vom Arbeitsgericht verhandelt wurde.
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