Stufenentgelt durch Nachweise vorheriger Tätigkeit
#16

das ist das Problem. Sie wird dagegen vor Arbeitsgericht klagen müssen oder muss sich mit der Gewerkschaft beraten... das Problem ist die Auslegung der "Enschlägigkeit" . Früher zu BAT Zeiten gab es solche Diskussionen nicht, da man immer seine Stufen behalten hat und Berufserfahrung gar nicht aberkannt werden konnte, heute ist das vollkommen Willkürlich und es geht sehr oft nur um die Kosteneinsparung, gerade auch im Erzieherbereich, weil das bei Kommunen mittlerweile einer der größten Ausgabeposten ist.

Da sind solche Tarifregeln natürlich bequem, sie haben aber bereits dazu geführt, dass die Fluktuation im Arbeitsmarkt abnimmt, da jedes umbewerben auf eine andere Stellle dazu führt, dass Berufserfahrung oft aberkannt wird.

So höher eine Stelle dotiert ist, desto eher wird übrigens immer die Berufserfahrung anerkannt, so mein Eindruck. Berufserfahrung war früher immer Berufserfahrung, es ist ja auch unerheblich, ob eine Verwaltungsfachangestellte mal Bauakten oder Personalakten verwaltet hat, selbst da macht man heute Unterschiede.

die Einschlägigkeitsforderung hat das immer weiter eingeengt, so dass man bald nnur noch auf gleiche Stellen wechseln kann, ohne Gehalt zu verlieren. Das ist insgesamt betrachtet schlecht für Wechselinteresssierte.

nur wenn man hohen Einkommenssprünge macht, z.B. von E6 zu E10 kkann das Herabstufen gerechtfertigt sein, wenn man eben vollends neue Tätigkeiten wahrnimmt. Wennn man aber weitgehend in derselben Entgeltgruppe bleibbt, oder die Sprünge geringer sind, da eben fast identische Tätigkeiten verbunden sind, dann kann man nicht die Berufserfahrung aberkennen, nur weil Stellen ein bisschen abweichen.

Das müsste grundsätzlich mal von den Gewerkschaften geklärt werden.
Zitieren
#17

Der Fragesteller:

Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke mit dem Hinweis das man Praktika´s und andere Arbeitsbereiche je nachdem mit 1/4 oder 2/4 anrechnen lassen kann, kann ich erstmal argumentieren. Sollte gar nichts funktionieren. Dann muss sie sich überlegen ob sie dagegen Klagen möchte.

Vielen Dank für eure Tipps.

Bis bald.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung höherwertige Tätigkeit während Studium
- Schulsozialarbeit erhält Merkmal "Schwierige Tätigkeit"
- Höherwertige Tätigkeit

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers