Stufeneinteilung
#1

Hallo, ich habe folgende Frage zur korrekten Stufeneinteilung. Ich bin zur Zeit in EG 9 S Stufe 3 einteteilt. Ich bin seit mehr als einem Jahr als Betriebsleiter(in) eines Werkhofes mit ca. 60 Mitarbeitern und als Ausbilder(in) mit bis zu drei Auszubildenden tätig. Ich war vor dieser Beschäftigung bereits knapp 3 Jahre im öffentlichen Dienst in EG 8 Stufe 3 beschäftigt und davor ca. 5 Jahre als Bereichsleiter(in) eines privaten Pflegebetriebes mit ca. 20 Mitarbeitern und als Ausbilder(in) für bis zu 5 Azubis zuständig. Wurden die beruflichen Erfahrungen korrekt berücksichtigt, oder ist eine höherer Stufeneinteilung möglich? Die anfängliche Einteilung in EG 9 S, Stufe 1 wurde nach meiner Reklamation rückwirkend auf den jetzigen Stand korrigiert. Mir scheint aber, dass die Tätigkeiten vor Beginn meiner Beschäftigungsverhältnisse im öffenlichen Dienst bei der Stufeneinteilung nicht vollständig berücksichtigt wurden.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß

Luise
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