Nein. Im Gegenteil kann es bei langer Elternzeit dazu kommen, dass eine Stufe verloren wird.
"(...) und Elternzeit bis zu jeweils fünf Jahren sind unschädlich, werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren, bei Elternzeit von mehr als fünf Jahren, erfolgt eine Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als bei einer Neueinstellung;"
Siehe
§ 16 TVöD Stufen
Ausnahme: Wenn du während der Elternzeit in Teilzeit in derselben Tätigkeit/Entgeltgruppe arbeitest, wird diese Zeit auf die Stufenlaufzeit angerechnet.