Stufe bei neuem AG mit niederer Eingruppierung
#1

Neuer Arbeitgeber Beginn 01.01.2024 mit E8 Stufe 2,
Höhergruppierung in 9a Stufe 2, Festlegung Beginn Stufenlaufzeit 01.06.2024,
15.07.2026 AG-Wechsel Eingruppierung in E8,
Welche Stufe und welches Beginndatum für die Laufzeit? - Vielen Dank.
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#2

Die Stufenzuordnung bei Neueinstellung folgt §16 TVöD - AT. Dort heißt es in Abs. 2: "Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Mithin ergibt sich entsprechend dem Frageinhalt mindestens die Stufe 2 (mehr als 1, jedoch weniger als 3 Jahr(e) Erfahrung).
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