Hallo, darf mich ein neuer Arbeitgeber im neuen Vertrag zurückstufen?
Welcher Tarifvertrag?
Im TVöD und TV-L ist grundsätzlich einschlägige Berufserfahrung von 1 oder 3 Jahren anzuerkennen. Alles andere ist Verhandlungssache. Sollte man unbedingt vor Vertragunterschrift klären.