Studentische Zusatzkraft
#1

Hallo,

darf ich eine Werkstudentin, die im 7. Semester Soziale Arbeit studiert in SuE 4 eingruppieren?

Sie schreibt Ende des 7. Semesters die Bachelor-Arbeit und arbeitet in unserer Kita ab 01.09.2024 20 Wochenstunden.
Bisher ist sie bei uns geringfügig beschäftigt (01.11.21-30.12.22 und 01.09.23-31.08.24)
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#2

Soweit man zum Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen einer sonstigen Beschäftigten nicht vorliegen wäre die S4 im TVöD die zutreffende Eingruppierung für "Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern [...]. "
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