Vor 10 Stunden
Die Straßenbaubeitragssatzung wurde vom Verwaltungsgericht SH als "insgesamt nichtig" geurteilt. Die Stadtverwaltung weigert sich, die somit zu Unrecht bezahlten Straßenbaubeiträge zu erstatten und behauptet, die zugrundeliegenden Satzungsregelungen seien grundsätzlich weiterhin wirksam. Trifft die Auffassung der Stadtverwaltung zu?


