Straßenbaubeitragssatzung
#1

Die Straßenbaubeitragssatzung wurde vom Verwaltungsgericht SH als "insgesamt nichtig" geurteilt. Die Stadtverwaltung weigert sich, die somit zu Unrecht bezahlten Straßenbaubeiträge zu erstatten und behauptet, die zugrundeliegenden Satzungsregelungen seien grundsätzlich weiterhin wirksam. Trifft die Auffassung der Stadtverwaltung zu?
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#2

Haben Sie denn (auch) geklagt oder ist Ihr Bescheid bestandskräftig geworden?

Wenn der Bescheid bestandskräftig geworden ist, ist es schwierig, eine Erstattung durchzusetzen.

Wenn Ihr Bescheid nicht bestandskräftig geworden ist, wundert mich die Argumentation der Stadt aber etwas.
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