Stichwahl Pfingstsonntag
#1

Hallo,
in einem unserer Ortsteile findet am Pfingstsonntag 08.06.2014 die Stichwahl zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters statt. Gibt es hierfür eine Regelung über Feiertagszuschlag für die Wahlhelfer ?
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#2

Ist doch nichts anderes als jeder andere Sonntag.
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#3

...und es bleibt weiterhin ein Ehrenamt..

Anders sieht es aus, wenn ich z.B. als IT-ler zum Dienst verpflichtet werde...also sozusagen Überstunden angeordnet werden.
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#4

Ich glaub personalwirtschaftlich gibt es keinen Unterschied zwischen Sonntag und Feiertag. Ich tippe eher das die Wahlbeteiligung gegen Null tendiert, weil viele über Pfingsten weg fahren, Verwandte besuchen, ins Strandbad gehen....
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