Stellungnahme zu Anfrage eines Angestellten
#1

Hallo,

ist der PR verpflichtet, auf eine Anfrage eines Arbeitnehmers , z.B. ob eine neu angewiesene Tätigkeit rechtens ist, schriftlich Stellung zu nehmen?

Mfg
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#2

Wenn ein Arbeitnehmer Rechtsberatung wünscht sollte er sich an einen Anwalt oder seine Gewerkschaft wenden.
Es gibt Dinge wo der Personalrat verpflichtet ist zu agieren. Wobei er in der Regel frei ist ob er ggf. schriftlich oder mündlich antwortet. Allerdings ist eine gewünschte Rechtsberatung nichts wo der PR eine entsprechende Pflicht hat. Also solches gehört das konkrete Beispiel nicht dazu. Bzw. wäre ihm sogar verboten hier die gewünschte Rechtsberatung zu leisten. Er könnte maximal zu den Aspekten der nötigen PR-Beteiligung bei der Übertragung der Tätigkeiten agieren. Aber es liegt nichts am Fragesteller die Form der Antwort vorzugeben.
Durch die Ausgestaltung der Frage/Anliegen mag man sich in Bereiche Hineinbewegen wo es Pflichten des PR gibt.
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