Stellenwechsel mit Wechsel vom TVöD in TV-V
#1

Hallo zusammen,
z.Z. bin ich unbefristet bei einem Arbeitgeber angestellt (TVöD). Wenn ich nun die Stelle wechseln würde zu einem Arbeitgeber, der nach TV-V bezahlt, wie sieht es denn da im Übergang mit der "Unkündbarkeit" aus? Wird die mit übernommen? Was sollte man noch beachten? Hat da jemand Erfahrungen gesammelt oder Tipps, worauf man achten sollte?
Vielen Dank vorab an alle, die weiterhelfen können.
Wechselwilliger :-)
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#2

Die Einschränkung der Arbeitgeberkündigung gilt nur für den Arbeitgeber wo die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Mitnahme zum neuen Arbeitgeber erfolgt nicht.
Der TVV kennt keinen solchen besonderen Kündigungsschutz. Es gibt lediglich Besitzstandsregelungen, wenn der Arbeitgeber den TVV neu einführt und vorher ein solcher Schutz bestand.
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#3

Also alles auf 0 sozusagen, außer der betrieblichen Altersvorsorge.....die wird ja "normal" weitergeführt.
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