Nein. In Bayern gilt, dass der Stellenplan einer Gemeinde Teil des Haushaltsplans ist, welcher Satzungsqualität besitzt und öffentlich auszulegen ist (§ 6 der VVKommHV, über §44 GO). Somit haben Bürger ein Recht auf Einsicht, meist bei der öffentlichen Auslegung des Haushaltsplans oder über das Ratsinformationssystem der Kommune (sofern vorhanden).