Stellengliederungsplan öffentlich?!
#1

Dem Haushaltsplan einer Kommune liegt meist ein Stellenplan bei. Dieser wird öffentlich gemacht. Jedoch bildet die Grundlage dessen der Gliederungsplan, aus dem ersichtlich ist, welche Stelle wie bewertet wurde.

Darf man diesen Plan, wenn er durch den Personalrat beschlossen wurde an eine Mitarbeiterin aushändigen, die sich im Rechtsstreit um ihre Eingruppierung mit der Kommune befindet? Bitte um Antwort ist wichtig. Danke.
Zitieren
#2

Wenn ich das richtig verstanden habe will deine Kollegin erfahren mit welcher Entgeltgruppe die Stellen bei euch bewertet sind.
Ich würde auf keinen Fall diese Unterlagen jemanden außerhalb des Personalrates geben und schon gar nicht wenn er sich im Rechtsstreit mit der Dienststelle befindet.
Dies ist m.E. ein Verstoß gegen die Schweigepflicht und ist eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten. Das hätte dann den Ausschluss aus dem Personalrat zur Folge.

Ihr Anwalt kann die Liste doch auch einfordern!
Zitieren
#3

Personalratsarbeit ist und bleibt Personalratsarbeit. Die Mitarbeiterin hat keinen Anspruch darauf, dass dieser Plan an diese ausgehändigt wird. Sie soll sich doch, wie bereits beschrieben, an ihren ANwalt wenden, welcher ja Akteneinsichtsrecht hat. Auch ein Versuch, sich mit der Dienststellenleitung ins Benehmen zu setzen, wäre ein Versuch wert.
Ich bin der Auffassung, dass jedenfalls keine Unterlagen aus dem Personalrat nach draußen gegeben werden dürfen.
Zitieren
#4

Haushalts- und Stellenplan sind öffentlich und daher jedem zugänglich. Hinsichtlich übriger Unterlagen teile ich die Ansicht von Roland sowie Russel Jack. Der richtige Weg für die Kollegin ist, sich die Sachen über ihren Anwalt oder Interessenvertreter von der Gewerkschaft zu besorgen. Die Dienststellenleitung muss das Zeug rausgeben wegen dem Recht auf Akteneinsicht. Gruß: Snoopy
Zitieren
#5

Meiner Meinung nach ist auch der Gliederungsplan (ohne Namen!) öffentlich bzw. müsste jedem Bürger auf Anfrage herausgegeben werden. Zumindest in Bundesländern, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers