Stellenbewertung einsehen
#1

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserem Landratsamt wurden umfassenden Stellenbewertungen durchgeführt. Das Ergebnis der einzelnen Bewertungen wurde ausschließlich mündlich ohne jeglichen Kommentar und ohne jegliche Erläuterung verkündet. Nun meine Frage: Habe ich einen Anspruch auf Erläuterungen, wie die Bewertung zustande kam?

Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße
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#2

"Habe ich einen Anspruch auf Erläuterungen, wie die Bewertung zustande kam?"
Nein.
Ggf. hat der PR Anspruch auf weitere Informationen.
In Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetz kann man ggf. darüber an die Bewertung kommen.
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