14.09.2018, 07:22
Hallo,
ich bin in der Entgeltgruppe 8, Stufe 4 zurzeit eingruppiert. Aufgrund von Elternzeit habe ich leider vergessen einen Antrag auf Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung bis zum 31.12.17 zu stellen, um in die Entgeltgruppe 9a zu gelangen. Mittlerweile wurde meine Stelle von einem externen Unternehmen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass meine Stelle mit der 9a bewertet wird. Das Ergebnis ist am 06.09.18 in meiner Verwaltung eingegangen. Da ich damals den Antrag nicht gestellt habe, ist mir bewusst, dass ich für die Vergangenheit nichts nachfordern kann. Zählt die Höhergruppierung nun ab Tag der Zustellung des Überprüfungsergebnisses oder darf mein AG die Höhergruppierung später vornehmen?
Vielen Dank
ich bin in der Entgeltgruppe 8, Stufe 4 zurzeit eingruppiert. Aufgrund von Elternzeit habe ich leider vergessen einen Antrag auf Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung bis zum 31.12.17 zu stellen, um in die Entgeltgruppe 9a zu gelangen. Mittlerweile wurde meine Stelle von einem externen Unternehmen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass meine Stelle mit der 9a bewertet wird. Das Ergebnis ist am 06.09.18 in meiner Verwaltung eingegangen. Da ich damals den Antrag nicht gestellt habe, ist mir bewusst, dass ich für die Vergangenheit nichts nachfordern kann. Zählt die Höhergruppierung nun ab Tag der Zustellung des Überprüfungsergebnisses oder darf mein AG die Höhergruppierung später vornehmen?
Vielen Dank