Stellenbewertung TVÖD-K
#1

Unsere Verwaltung ist der Ansicht, dass Stellenbewertungen dem PR nach BayPVG nicht mitgeteilt werden müssen. Meines Erachtens ist die jedoch im BayPVG Artikel 69 (2) genau geregelt.Wie verhalte ich mich als PR?
Zitieren
#2

Hallo,
der Sachverhalt hat mich interessiert. BayPVG Artikel 69 Absatz 2 geht ja nur auf die Bewertung der Beurteilung ein. Die Stelle müsste ja ausgeschrieben worden sein. Spätestens bei der Eingruppierung ist doch der Personalrat mit im Boot. Wie soll er denn eine Eingruppierung beurteilen, wenn er nicht die entsprechende Bewertung hat. Gibt es im BayPVG nicht die Grundlage, dass dem Personalrat alle Unterlagen vorzulegen sind, die er für seine ordnungsgemäße Arbeit und seinen Entscheidungen benötigt, vorzulegen sind?
LG
Zitieren
#3

Alle Unterlagen vorzulegen, die er benötigt. Damit meinst Du wahrscheinlich BayPVG Artikel 69 Absatz 2, Satz 2 ?
Richtig?
nochmals LG
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers