Stellenbewertung 2019 = E9a
#1

Hallo zusammen,

meine Stelle wurde 2019 mit E9a Fgr. 3 bewertet. Seit dem 01.01.2020 gibt es allerdings keine Fallgruppen mehr in E9a. 

Besteht die Chance auf Antrag eine E9b zu erhalten?
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#2

Um welchen Abschnitt der Entgeltordnung geht es?
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#3

Entschuldigung, hatte ich vergessen zu erwähnen. Die Eingruppierung erfolgte nach Anlage A Teil I der Entgeltordnung.
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#4

Da gab es keine Fallgruppe 3.
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#5

Ich habe nochmals geschaut.
Das AP wurde im April 2019 erstellt und die BAK im gleichen Zeitraum bewertet. Die Fallgruppen waren genauso beschrieben, wie sie es jetzt bei der Entgeltgruppe E9b sind mit dem einzigen Unterschied, dass es in der E9a in der Fgr. 3 die Erfahrungsstufen 5-6 nicht gibt und der Stufenaufstieg verlangsamt ist (5 Jahre in Stufe 2).

Beim Schreiben der Personalabteilung zum
Stellenwechsel stand nun Eingruppierung in E9a einzige Fgr.

Ich möchte aber tatsächlich gerne die E9b, da diese am ehesten den mit übertragenen Aufgaben entspricht.
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#6

Weshalb gehst du von Aufgaben nach E9b aus?
Vermutlich ist es sinnvoller sich auf E9b Aufgaben zu bewerben als die E9b durchzusetzen zu versuchen.

Die ganze restliche Darstellung ist für mich kaum verständlich.

Es gab in der ursprünglichen Entgeltordnung in der E9 drei Fallgruppen.
Es gab dann eine Änderung in der die Fallgruppen 1 und 2 zur E9b wurden und die Fallgruppe 3 zur E9a. Es wurde dann die E9b später nocht geändert. Dies hat keine Auswirkungen auf die E9a.
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